Baumfällung als Sicherheitsmassnahme

 

 

Überprüfung und Abklärung

Es ist nicht immer möglich, einen Baum durch Pflegemassnahmen langfristig gesund und vital zu erhalten. Vielleicht ist der Baum krank, von Pilzen und Schädlingen befallen, von einem Sturm stark beschädigt oder schlichtweg durch das hohe Alter und die spezifische Lage zu einem Sicherheitsrisiko geworden. In solchen Fällen ist eine Überprüfung durch Fachspezialisten erforderlich.

Die Gründe für das Fällen eines Baumes können vielfältig sein. Fällarbeiten sind jedoch nicht ungefährlich und müssen mit der nötigen Sorgfalt durchgeführt werden. Im Folgenden zeigen wir auf, was vor einer Fällung unbedingt berücksichtigt werden sollte.

 

Vor dem Fällen sollte eine Prüfung der geltenden Vorschriften, einschließlich der Baumschutzverordnung von Städten und Gemeinden erfolgen. Bei Bedarf muss rechtzeitig eine Fällgenehmigung beantragt werden.

 

Zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen keine grösseren Rodungen und Baumfällarbeiten durchgeführt werden. In dieser Zeitspanne nisten und brüten heimische Vögel in den Baumkronen und Wildhecken und dürfen nicht gestört werden. Ein Verstoss gegen dieses Gesetz kann mit hohen Geldbussen geahndet werden.

 

Ausserhalb der Schonzeit ist das Fällen grundsätzlich möglich. Es sollte jedoch ein triftiger Grund vorliegen, warum der Baum wirklich gefällt werden muss. Im Allgemeinen sollten Bäume wegen ihres ökologischen Werts möglichst lange gesund und vital am Standort erhalten bleiben.

 Fällungen und Rodungen können durchgeführt werden, wenn:

  • eine akute Gefahr vom Baum ausgeht (z.B. Windbruchstellen durch Sturm),
  • der Baum krank oder gar tot und daher instabil ist;
  • stark von Schädlingen befallen und entsprechend geschwächt ist;
  • der Baum ein geplantes Bauvorhaben behindert;
  • die Wohnsituation beeinflusst wird (z.B. Wurzeldruck, Schattenwurf).

Planung

Bei der Planung der Fällarbeiten sind die Baumart, Größe, Wachstum und Wuchsform wichtige Faktoren. Eine Fachperson sollte diese Beurteilung vor Ort durchführen. Die Baumfäller-Experten bestimmen darauf basierend die entsprechende Arbeitstechnik und den notwendigen Sicherheitsradius. Neben der herkömmlichen Baumfällung durch verschiedene Schnitte (unten) am Stamm werden Bäume gerade in engen, dicht bebauten Verhältnissen oft auch stückweise von oben herab abgetragen. Diese Arbeitsweisen erfolgen oft durch Klettern am Baum oder mit Hilfe mobiler Hebebühnen.

 

Durchführung

Das Fällen von Bäumen erfordert eine entsprechende Ausbildung, Erfahrung, geeignete Schutzausrüstung und gut gewartetes Werkzeug. Hilfsmittel bei der Baumfällung sind:

  • Geeignete Kletterausrüstung
  • Gewartete Motorsägen
  • Fällhilfen und Hebelwerkzeuge
  • Kunststoff- oder Aluminiumkeile, Hammer
  • Mobile Hebebühne (situativ)
  • Persönliche Schutzausrüstung: Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen, Schnittschutzhose, Arbeitshandschuhe, Schutzhelm mit Visier, Gehörschutz

Nach dem Fällen sind die Aufräumarbeiten ebenso wichtig. Das Stammholz muss zersägt und idealerweise weiterverwertet werden können (Brennholz, Holzschnitzel, Mulch). Anfallendes Astmaterial kann der Vergärung zugeführt oder gehackt werden. Wurzelstöcke können mit Stockfräsen entfernt und das Gelände danach instand gestellt werden.

Bei naturreich verfügen wir über die erforderlichen Sicherheits- und Fällausbildungen von Holz Schweiz und können uns um alle anfallenden Fällarbeiten kümmern. Selbstverständlich führen wir auch gerne Pflegemassnahmen an Bäumen und Sträuchern für Sie durch.